Allgemeine Geschäftsbedingungen
der HyAc GmbH (Stand November 2022)
§ 1
Geltungsbereich, Änderung der AGB
1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 310 Abs. 1 in Verbindung mit § 14 Bürgerliches Gesetzbuch (im Folgenden „BGB“ genannt); Unternehmer in diesem Sinne sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
2. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für unsere gesamten geschäftlichen Tätigkeiten und alle zwischen uns und unseren Vertragspartnern geschlossenen Verträge. Dies gilt auch dann, wenn wir uns bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf diese AGB berufen.
3. Unsere AGB gelten ausschließlich; Geschäftsbedingungen der Vertragspartner werden nicht Vertragsbestandteil. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen und in ihrer Kenntnis die uns obliegende Leistung erbringen. Von unseren AGB abweichende Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner werden nur bei ihrer schriftlichen Bestätigung durch uns verbindlich.
4. Wir behalten uns vor, die AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, wobei die Änderungen erst dann Vertragsbestandteil werden, wenn der Vertragspartner den Änderungen zustimmt. Über beabsichtigte Änderungen der AGB wird der Vertragspartner 14 Kalendertage vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen per E-Mail informiert. Mit der Information stellen wir dem Vertragspartner die neue Fassung der AGB zur Verfügung. Der Vertragspartner hat die Möglichkeit, den Änderungen der AGB innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang der Information schriftlich oder in Textform zu widersprechen. Widerspricht der Vertragspartner den Änderungen der AGB innerhalb dieser Frist nicht, gilt die Zustimmung als erteilt.
§ 2
Vertragsschluss, Vertragsgegenstand
1. Unser Vertragspartner hat die Möglichkeit, über unsere Internetseite, per E-Mail oder postalisch Schulungen, Kurse, Kursmodule und ähnliche Leistungsangebote zu buchen. Die Buchung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Vertrages dar. Wir nehmen dieses Angebot durch Bestätigung der Buchung in Text oder Schriftform an. Die Buchung ist personenbezogen und ohne ausdrückliche Zustimmung durch uns in Schrift- oder Textform nicht übertragbar.
2. Leistungsgegenstand des Vertrages zwischen dem Vertragspartner und uns ist die Zurverfügungstellung des Zugangs zu unseren Seminaren und Kursunterlagen, sowie die Durchführung praktischer Trainingskurse in unserem Schulungszentrum in Berlin, München oder an anderen nach unserer Wahl angebotenen Schulungs- und Trainingsorten. Für sämtliche Lerninhalte und Trainingskurse bieten wir je nach Themen und Umfang sowohl die Vermittlung theoretischen Wissens als auch praktischer Anwendungsübungen und Trainings. Der Vertragspartner erhält für die Kursteilnahme und die abschließende Ablegung einer Prüfung ein Teilnahmezertifikat ausgestellt durch die HyAc GmbH.
3. Die Modultrainings und die Prüfung werden durch uns nur als Paket angeboten und können nicht isoliert gebucht werden. Die Schulungen, Kurse, Kursmodule und ähnliche Leistungsangebote werden je nach Umfang, Tiefe und Inhalt über eine Plattform zu Online-Lernkursen, über einen Livestream, in Präsenz oder in einer Mischform daraus angeboten. Die teilweise Kursabwicklung oder die Bereitstellung von Lernmaterialien in digitalisierter Form behalten wir uns im Einzelfall vor. Ein Anspruch der Vertragspartner auf vollständige Überlassung der Lernmaterialien in körperlicher Form besteht nicht. Die Prüfung findet in der Regel in Präsenz statt. Die Festlegung der Prüfungstermine und des Turnus der Prüfungstermine liegen in unserem pflichtgemäßen Ermessen.
4. Im Falle des erfolgreichen Abschlusses einer Prüfung stellen wir dem jeweiligen Prüfungsteilnehmer die geprüften Leistungen in Form einer Urkunde zur Anerkennung der bestandenen Prüfung aus. Diese Urkunden und Zertifikate enthalten das Ziel, die Dauer, die Bewertung sowie die Modul- und Fachbezeichnung des Modultrainings.
5. Eine Durchführungsgarantie für einen gebuchten Kurs oder ein Modultraining gilt nur dann, wenn dies in unserem Angebot und in der Buchungsbestätigung ausdrücklich von uns zugesichert wird. Wir sind bestrebt jeden angebotenen Kurs termingerecht durchzuführen, behalten uns die Absage oder zeitliche Verlegung jedoch aus wirtschaftlichen oder sachlichen Gründen (etwa aufgrund zu geringer Teilnehmerzahlen) ausdrücklich vor.Sollten wir nicht in der Lage sein, ein bestimmtes Modultraining durchzuführen, können wir dieses ohne weitere Haftung gegenüber den Vertragspartnern absagen. In diesem Falle werden wir den Vertragspartner rechtzeitig hierüber informieren und alle etwa bereits geleisteten Zahlungen an den Vertragspartner zurückerstatten.
6. Ein Vertragspartner hat keinen Anspruch auf die Limitierung eines Modultrainings mit einer konkret begrenzten Teilnehmerzahl, solange wir eine maximale Gruppengröße im Vorfeld nicht verbindlich in Schriftform zugesichert haben.
§ 3
Leistungen und Modulinhalte
1. Die Modultrainings und Kurse werden entsprechend dem von uns veröffentlichten Programminhalt bzw. der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung auf unserer Internetseite, den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt. Daneben sind wir berechtigt, die Methode und die Art der Leistungserbringung nach sachgemäßem Ermessen selbst festzulegen und zu variieren.
2. Der Einsatz von Subunternehmern und Erfüllungsgehilfen, insbesondere von Dozenten und Referenten, durch uns als Veranstalter bedarf nicht der Zustimmung des Vertragspartners.
3. Wir behalten uns den auch kurzfristigen Austausch von Referenten und/oder eine Verlegung bzw. Änderung im Programmablauf vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht wesentlich verändern. Ein Anspruch auf eine Moduldurchführung durch einen bestimmten Referenten bzw. an einem bestimmten Veranstaltungsort besteht nicht, soweit die Änderung keinen Einfluss auf die Qualität und den Inhalt des Modultrainings hat.
4. Aussagen und Erläuterungen zu den Bildungsleistungen in unseren Werbematerialien sowie auf unserer Website und in der Dokumentation verstehen sich ausschließlich als Beschreibung der Lernziele und Inhalte und nicht als Garantie oder Zusicherung einer bestimmten Eigenschaft der vermittelten Kenntnisse.
§ 4
Zulassung zu Kursen und Modulen
1. Unsere Kurse stehen jedem Interessenten offen, der über die von den zuständigen Prüfinstitutionen für die angestrebten Abschlüsse geforderten Qualifikationen verfügt, soweit solche in der Leistungsbeschreibung des Moduls gefordert werden. Für die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen ist allein der Interessent bzw. Teilnehmer verantwortlich. Ansprüche auf eine Kursteilnahme ohne die Erfüllung der von uns bestimmten Zulassungsvoraussetzungen sind ausgeschlossen. Im Übrigen behalten wir uns die Ablehnung eines Interessenten im Einzelfall vor, sofern hierfür ein sachlicher und mit den gesetzlichen Bestimmungen zu vereinbarender Grund vorliegt.
2. Soweit Zulassungsvoraussetzungen bestehen, ist die HyAc GmbH nicht verpflichtet, aber berechtigt, zu überprüfen, ob der Teilnehmer die notwendigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Hierzu hat der Teilnehmer auf Verlangen die erforderlichen aussagekräftigen Unterlagen und Belege vorzulegen. Macht der Veranstalter von seinem Recht auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen keinen Gebrauch, so ist der Teilnehmer auch bei Nichtvorliegen der Zulassungsvoraussetzungen zur Zahlung der Kursgebühren verpflichtet.
§ 5
Pflichten der Teilnehmer
Die Teilnehmer verpflichten sich, die am Unterrichtsort geltende ausgewiesene Hausordnung zu beachten, Anweisungen der Lehr- bzw. Ausbildungskräfte sowie des sonstigen Betreuungspersonals der HyAc GmbH i.G. und seiner Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten, regelmäßig an den Präsenzveranstaltungen der vertragsgegenständlichen Bildungsleistung teilzunehmen sowie alles zu unterlassen, was der ordnungsgemäßen Durchführung der Modultrainings entgegenstehen könnte.
§ 6
Firmenschulungen beim Auftraggeber
1. Sofern wir auf Grundlage eines individuellen Angebots Kurse und Modultrainings außerhalb unserer Schulungsräume direkt bei einem Auftraggeber oder an einem anderen vom Auftraggeber ausgewählten Ort durchführen, hat der Auftraggeber zu gewährleisten, dass er alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen seinerseits, seiner Erfüllungsgehilfen oder Dritter rechtzeitig und für uns als Veranstalter kostenlos erbringt.
2. Für die Durchführung der Kurse im Sinne des § 6 Ziffer 1 notwendige Schulungsunterlagen, Hilfsmittel, Hilfskräfte, Schulungsräume usw. sind kostenlos zur Verfügung zu stellen, soweit nicht ausdrücklich mit uns anders vereinbart. Im Übrigen trägt der Auftraggeber die Verantwortung, dass die Schulungsräume und deren Ausstattung den jeweils gültigen Rechtsvorschriften, Normen, Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.
3. Der Auftraggeber trägt die Kosten für jeglichen zeitlichen oder personellen Mehraufwand, der dadurch entsteht, dass die Kurse oder praktischen Trainings infolge verspäteter, unrichtiger oder lückenhafter Angaben zu den Gegebenheiten vor Ort (z.B. der technischen Ausstattung der Schulungsräume) oder nicht vertragsgemäßer Mitwirkungshandlungen ganz oder teilweise wiederholt werden müssen oder sich verzögern. Wir sind auch bei Vereinbarung eines Fest-, Pauschal- und/oder Höchstpreises berechtigt, einen entstandenen Mehraufwand zusätzlich abzurechnen.
§ 7
Leistungsfristen und -termine bei externen Kursorten
1. Die zwischen uns vertraglich vereinbarten Leistungsfristen und -termine beruhen bei externen Kursangeboten, die nicht in unserem Schulungs- und Trainingszentrum stattfinden, beruhen auf einer Einschätzung des Leistungsumfangs aufgrund der Angaben des Auftraggebers vor Vertragsschluss. Sie sind nur dann und insoweit verbindlich, wenn und soweit sie von uns schriftlich ausdrücklich als Fixtermin bestätigt worden sind.
2. Soweit Fristen verbindlich vereinbart wurden, beginnen diese erst zu laufen, wenn der Auftraggeber uns alle erforderlichen Unterlagen und Informationen vorgelegt hat. Dies gilt entsprechend für vereinbarte Fixtermine, die sich um den Zeitraum einer von uns nicht zu vertretenden Verzögerung auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers verlängern.
§ 8
Preise und Zahlungsbedingungen
1. Die Preise für die Modultrainings, Schulungen und die Prüfungen ergeben sich aus den auf unserer Internetseite abrufbaren oder in sonstiger Weise von uns bereitgestellten Preislisten bzw. dem individuell von uns erstellten Angebot.
2. Unsere Rechnungen sind – soweit sich aus der Rechnung selbst nichts anderes ergibt – innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum – porto- und spesenfrei sowie ohne Abzüge – auf unsere in der Rechnung angegebene Kontoverbindung zahlbar. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Vertragspartner automatisch in Zahlungsverzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
3. Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger von uns bestrittener und nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Vertragspartners sind nicht statthaft. Der Vertragspartner ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts darüber hinaus nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
4. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen durch den Vertragspartner (Zahlungspflichtigen) werden alle offen stehenden Forderungen sofort fällig. Der Zahlungsverzug des Vertragspartners hat vorbehaltlich weitergehender gesetzlicher und/oder vertraglicher Rechte und Ansprüche die Zurückbehaltung der von uns geschuldeten Leistung zur Folge.
§ 9
Stornierungsbedingungen
1. Die kostenlose Stornierung eines verbindlich gebuchten Kurses ist bis zu 4 Wochen vor dem Kursbeginn möglich. Für Stornierungen des Vertragspartners, die später als 4 Wochen vor dem Kursbeginn bei uns eingehen, wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 % der Teilnahmegebühr fällig. Bei Stornierungen, die später als 2 Wochen vor Kursbeginn bei uns eingehen, bei Fernbleiben von der Veranstaltung oder bei Abbruch der Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich, soweit der Kurs noch nicht begonnen hat und der Ersatzteilnehmer die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt bzw. wir der Teilnahme gemäß § 4 Ziffer 1 zustimmen. Eventuelle Widerrufsrechte des Vertragspartners haben Vorrang.
2. Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Dem Teilnehmer steht der Nachweis offen, dass dem Veranstalter aus der Abmeldung kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 10
Kündigung durch die HyAc GmbH
1. Wir sind berechtigt, den Vertrag bei wesentlichen gesetzlichen bzw. behördlichen Änderungen der Rahmenbedingungen sowie aus wichtigem vom Teilnehmer oder dem Vertragspartner zu vertretenden Grund zu kündigen. Die Kündigung erfolgt schriftlich.
2. Das gesetzliche Recht des Vertragspartners zur Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 11
Nutzungsrecht, Verbot der Weitergabe von Inhalten
1. Wir behalten uns alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den Inhalten der Modultrainings, insbesondere an den Lernmaterialien, vor. Soweit wir dem Vertragspartner ein Nutzungsrecht an den Inhalten der Modultrainings und den Lernmaterialien zu eigenen Lernzwecken einräumen, ist dieses als einfaches Nutzungsrecht ausgestaltet, auf die Dauer des Vertrages befristet und nicht auf Dritte übertragbar.
2. Das Nutzungsrecht ist auf den jeweiligen Teilnehmer des Modultrainings beschränkt. Die Inhalte des Modultrainings und der Lernmaterialien dürfen von ihm nur für den eigenen Gebrauch während der Nutzungszeit verwendet werden. Jede gewerbliche Weitergabe, insbesondere das Verkaufen, Vermieten, die Vervielfältigung und die Verbreitung der Inhalte der Modultrainings und der Lernmaterialien ohne unsere ausdrückliche in Schriftform erteilte Zustimmung ist untersagt. Einen Verstoß gegen diese Pflichten durch den jeweiligen Teilnehmer muss sich der Vertragspartner zurechnen lassen.
3. Der Vertragspartner erwirbt keinerlei Eigentums- oder Verwertungsrechte an den bereitgestellten Inhalten oder Lernmaterialien.
4. Marken, Firmenlogos, sonstige Kennzeichen, oder Schutzvermerke, Urhebervermerke, Seriennummern, sowie sonstige der Identifikation des Veranstalters oder des Nutzungsrechtsgebers oder einzelner Elemente davon dienende Merkmale dürfen nicht vom Vertragspartner oder Kursteilnehmer entfernt oder verändert werden.
§ 12
Haftungsbeschränkung
Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haften wir für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung unser Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Im letztgenannten Fall haften wir jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
§ 13
Speicherung des Vertragstextes
Die Vertragsbestimmungen mit Angaben zu den gebuchten Dienstleistungen einschließlich dieser AGB und einer eventuellen Widerrufsbelehrung werden dem Vertragspartner im Falle des Vertragsabschlusses im elektronischen Rechtsverkehr per E-Mail mit Annahme des Vertragsangebotes bzw. mit der Benachrichtigung hierüber zugesandt. Eine Speicherung der Vertragsbestimmungen durch uns erfolgt nicht. Diese Regelung dient der Erfüllung der Informationspflichten nach § 312i Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BGB i.V.m. Art. 246c Nr. 2 EGBGB.
§ 14
Schlussbestimmungen
1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag zwischen uns und dem Vertragspartner ist Berlin, sofern nicht ein ausschließlicher gesetzlicher Gerichtsstand begründet ist.
2. Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Vertragssprache ist deutsch. Soweit sich Teilnehmer daneben einer anderen Sprache bedienen, hat der deutsche Wortlaut Vorrang.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit den Teilnehmern einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.
Berlin im Dezember 2022
HyAc GmbH
c/o The Office Group
Kronenstraße 63,
10117 Berlin